Richtungsweisendes Urteil
08.10.2019, 10:08 Uhr
USA: Nicht behindertengerechten Websites droht Klage
Der Oberste Gerichtshof der USA hat anfang Oktober den Weg für blinde Menschen frei gemacht, Einzelhändler zu verklagen, wenn ihre Websites für sie nicht zugänglich sind.
Geklagt hatte der blinde Guillermo Robles in Los Angeles bereits vor drei Jahren, weil er beim Pizzaservice von Domino's online keine Pizza bestellen konnte. Die Website war für ihn nicht zugänglich. Er zitierte die seit 2010 in den USA geltenden ADA-Normen, die Personen mit einer Behinderung "vollen und gleichen Genuss von Waren und Dienstleistungen im öffentlichen Raum" garantieren. Die Anwälte von Domino's stimmten dem prinzipiell zu, verneinten aber, dass sich die Bestimmungen auch auf ihre Website anwenden ließen.
Schon im vergangenen Jahr hatte ein Regionalgericht zugunsten des blinden Guillermo Robles geurteilt und festgestellt, dass die Regeln sehr wohl auch auf Online-Dienste anwendbar seien. Panik in der Branche war angesagt. Der Berufung von Domino's schlossen sich deshalb die US-Handelskammer und Unternehmensgruppen an, die 500.000 Restaurants und 300.000 Unternehmen vertraten. Sie forderten die Berufungsrichter auf, das Urteil zu kassieren, weil es zu einem "Tsunami an Rechtsstreitigkeiten" führen würde und befürchteten, dass Richter im ganzen Land die Entscheidung des Berufungsgerichts als "ein landesweites Mandat für die Zugänglichkeit von Websites" ansehen würden.
Letztlich wurde der Fall dem Supreme Court vorgelegt, der Anfang Oktober 2019 dann entschied ihn nicht anzunehmen, sondern ihn an ein Bezirksgericht in Los Angeles zurückverwies, wo nun noch einmal zu klären ist, ob Robles von der nicht blindengerecht gebauten Website diskriminiert wird.
Damit bleibt das ursprüngliche Urteil zunächst erhalten. Ein Bezirksrichter muss erneut entscheiden. Fällt dessen Urteil anders aus als das in der ersten Instanz, könnte sich der Supreme Court der Sache immer noch annehmen und ein höchstrichterliches Urteil fällen.
Die ganze Geschichte lesen Sie im englischen Originaltext in der LA Times.