Bitkom
29.01.2020, 10:54 Uhr
Blockchain: Rechtssicherheit fehlt
Blockchain-Ziele, wie die "ewige" Nachvollziehbarkeit passen nicht zu den gelten Datenschutz-Gesetzen. Der Bitkom fordert Rechtssicherheit, weil die Technologie sonst ausgebremst wird.
Der Digitalverband Bitkom warnt angesichts von zahlreichen offenen Fragen zum Datenschutz vor Verzögerungen beim Einsatz der Blockchain-Technologie in Deutschland. „Die Blockchain-Technologie hat das Potenzial, ganze Branchen grundlegend zu verändern. Und Deutschland hat die Chance, eine führende Rolle in der Blockchain-Anwendung und –Entwicklung einzunehmen“, sagt Patrick Hansen, Bereichsleiter Blockchain beim Bitkom. „Die Bundesregierung hat diese Chance erkannt und eine Blockchain-Strategie beschlossen, um der Technologie zum Durchbruch zu verhelfen. Damit das gelingt, müssen wir aber schnellstmöglich die bestehenden rechtlichen Unsicherheiten ausräumen.“ Nach einer Bitkom-Umfrage sagen 59 Prozent der Unternehmen, die Blockchain habe große Bedeutung für die künftige Wettbewerbsfähigkeit deutscher Unternehmen. Zugleich geben aber auch zwei Drittel an, dass Datenschutzanforderungen eine Herausforderung beim Blockchain-Einsatz hierzulande sind.
Bei der Blockchain-Technologie werden Daten nicht zentral auf einem Server gespeichert, sondern dezentral, verteilt in einem Netzwerk von Rechnern. Technisch wird sichergestellt, dass einmal auf einer Blockchain hinterlegte Daten nicht mehr geändert werden können. Damit ist keine zentrale Instanz notwendig, der alle Marktteilnehmer vertrauen müssen, es kann auch kein zentraler Speicherort von Kriminellen angegriffen oder durch technische Störungen lahmgelegt werden. Je offener und zugangsfreier das gewählte Blockchain-System, desto größer sind die Schwierigkeiten bei der Umsetzung der Datenschutzanforderungen
Beim Einsatz der Blockchain ist aufgrund der europäischen Datenschutzgrundverordnung unter anderem offen, ob die für die Technologie dringend notwendigen Hash-Werte und Public Keys als Daten mit Personenbezug gelten müssen und die Verarbeitung entsprechend datenschutzrechtlichen Anforderungen unterliegt. Auch ist offen, ob die für den Betrieb einer Blockchain notwendigen sogenannten Miner und Nodes datenschutzrechtlich als gemeinsam Verantwortliche oder Auftragsverarbeiter gelten. Rechtssicherheit wird aber entscheidend dafür sein, ob Anbieter Blockchaintechnologie und Anwendungen entwickeln und nutzen.
Auch andere datenschutzrechtliche Vorschriften sind mit der Blockchain-Technologie kaum in Einklang zu bringen – was die fehlende Innovationsoffenheit der Datenschutzvorgaben verdeutlicht. So steht der Grundsatz der Speicherbegrenzung im Widerspruch zum Blockchain-Gedanken, alle Transaktionen ewig nachvollziehen zu können. Auch das in der Datenschutz-Grundverordnung verankerte Recht von Betroffenen, ihre gespeicherten Daten korrigieren oder löschen zu lassen, kollidiert mit der Revisionssicherheit der Blockchain, die nachträgliche Veränderungen grundsätzlich ausschließt. „Wir brauchen dringend Klarheit beim Einsatz der Blockchain in Deutschland. Eine klärende Stellungnahme der Datenschutzbehörden zu den vielen offenen Fragen wäre schon ein großer Schritt in Richtung Rechtssicherheit“, so Hansen.