08.10.2008, 00:00 Uhr
Leitfaden zur Impressumspflicht für Webseiten
Das Justizministerium hat einen Leitfaden zur Impressumspflicht für Webseiten veröffentlicht.
Der Leitfaden des Bundesministeriums der Justiz (BMJ) steht unter der Überschrift "Abmahnungen vermeiden - mehr Rechtssicherheit". Der neue Leitfaden soll die Fragen klären, wann ein Impressumspflicht besteht, welche Angaben darin zu machen sind und wie es gestaltet werden sollte. Die Grundlage bildet das Telemediengesetz (TMG) in dem das Impressum als Anbieterkennzeichnung firmiert.
Allerdings weist das BMJ auch darauf hin, dass der acht Seiten umfassende Leitfaden nur eine Orientierungshilfe, aber nicht rechtsverbindlich ist. Er soll dabei helfen, die besthenden Pflichten zu erkennen, kann im Einzelfall aber eine rechtliche Beratung nicht ersetzen. [bl]
Allerdings weist das BMJ auch darauf hin, dass der acht Seiten umfassende Leitfaden nur eine Orientierungshilfe, aber nicht rechtsverbindlich ist. Er soll dabei helfen, die besthenden Pflichten zu erkennen, kann im Einzelfall aber eine rechtliche Beratung nicht ersetzen. [bl]