16.11.2006, 00:00 Uhr

Die Lizenzbedingungen von Windows Vista

Für Privatkunden gibt es im Vergleich zu Windows XP nur geringfügige Änderungen. Bei Unternehmenskunden ändert sich etwas mehr.
Kurz vor der Markteinführung von Windows Vista hat Microsoft die Lizenzbedingungen klargestellt. Dabei ändert sich für Privatanwender relativ wenig. Wollen sie das Programm auf einem neuen PC installieren oder einen Computer mit neuer Hardware aufrüsten, brauchen sie zwar prinzipiell eine neue Lizenz; es genügt jedoch eine Reaktivierung der vorhandenen Lizenz, solange die Software auf dem alten Gerät deinstalliert und die Lizenz nicht auf mehreren Geräten gleichzeitig genutzt wird. Die Reaktivierung soll so oft wie gewünscht funktionieren. Nach einer Änderung an der Hardware seines Rechners hat der Nutzer drei Tage Zeit zur Reaktivierung, online oder telefonisch.

Ob sich ein originales Vista auf einem PC befindet, prüft Microsoft nun regelmäßig mithilfe des Windows Genuine Advantage (WGA). Stellt das Tool fest, das keine gültige Lizenz vorhanden ist, deaktivieren sich bestimmte Funktionen, so zum Beispiel die neue Oberfläche Aero, einige Spyware-Filter des Windows Defender und Windows ReadyBoost für die Nutzung von USB-Sticks zum schnelleren Arbeiten. Außerdem wird der Nutzer regelmäßig benachrichtigt, dass er kein originales System einsetzt. Verlängert hat Microsoft die Garantiezeit von 90 Tagen auf ein Jahr; außerdem darf nun jeder Nutzer ausdrücklich eine Backup-Kopie des neuen Betriebssystems anlegen. Entwickler mit MSDN-Abonnement können dagegen so viele Kopien des Programms nutzen, wie sie für ihre Arbeit benötigen.

Kunden mit Enterprise- oder Volumenlizenzen benötigen Volume Activation 2.0 (VA 2.0) zur Aktivierung und Verwaltung der Lizenzen auf jedem PC. Mit der Einführung von Windows Vista gibt es zwei Typen von Volumenlizenzschlüsseln: Der Multiple Activation Key (MAK) aktiviert PCs über eine direkte Verbindung mit Microsoft-Servern per Internet oder telefonisch. Mit dem Key Management Service (KMS) können Unternehmen selbst Computer in ihrem Netzwerk aktivieren. Die PCs müssen sich anschließend zur Reaktivierung mindestens einmal alle sechs Monate intern mit dem Key Management Service in Verbindung setzen.

Auch den Einsatz von Vista in virtuellen Umgebungen legt Microsoft detailliert fest. Ein virtuelles System hat dabei denselben Status wie ein physisches. Das heißt, auch für den Einsatz in einem virtuellen System ist eine eigene Lizenz nötig; Vista darf nicht auf einem Computer und gleichzeitig in einem virtuellen System eingerichtet werden. Lizenzen im Rahmen der Software Assurance erlauben allerdings bis zu vier Kopien in virtuellen Umgebungen.



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