20.03.2003, 00:00 Uhr
SPAM nicht unbedingt rechtswidrig?
Wie www.heise.de berichtet, hat das Landgericht Düsseldorf die einstweilige Verfügung eines Unternehmens zurückgewiesen, das sich durch unerwünschte E-Mail-Werbung beeinträchtigt fühlte.
Wie www.heise.de berichtet, hat das Landgericht Düsseldorf die einstweilige Verfügung eines Unternehmens zurückgewiesen, das sich durch unerwünschte E-Mail-Werbung beeinträchtigt fühlte. Nach Einschätzung des Gerichts sei dies nur bei einer Einschränkung der unternehmerischen Entscheidungsfreiheit gegeben. Mit dieser Auffassung stellt das Gericht bisherige Urteile in Frage.
Info:
http://www.heise.de/newsticker/data/hob-18.03.03-000/
Info:
http://www.heise.de/newsticker/data/hob-18.03.03-000/