03.05.2007, 00:00 Uhr
BITKOM warnt vor Software aus zweiter Hand
Beim Kauf gebrauchter Programme sind einige Punkte genau zu beachten.
Computerprogrammen aus zweiter Hand können verlockend sein. Denn einige Händler bieten die Software weit unter dem üblichen Ladenpreis an – mit Lizenzen, die früher von anderen PC-Besitzern genutzt wurden. In diesem Fall sollte der Käufer genau hinsehen, denn nicht alle Softwarelizenzen sind übertragbar. Darauf weist der Bundesverband Informationswirtschaft Telekommunikation und neue Medien (BITKOM) hin. Im unten verlinkten PDF-Dokument bezieht BITKOM ausführlich Stellung zum Thema.
Problemlos ist Second Hand in der Regel bei Einzelplatz-Software. Liegt das Programm auf einem Originaldatenträger wie CD oder DVD vor, darf es nach der Nutzung weiterverkauft werden. Das ist bei Einzellizenzen die einhellige Meinung der Gerichte. Voraussetzung ist jedoch, dass der bisherige Nutzer die Software von seinem Rechner gelöscht hat.
Weniger klar ist die Rechtslage bei Downloads aus dem Internet. Juristen sind sich uneins, ob diese Lizenzen generell weiterverkauft werden dürfen. Zwei Gerichte haben bereits entschieden, dass Software-Hersteller hier die Übertragung auf Dritte ausschließen können. Für Volumenlizenzen für mehrere Arbeitsplätzen gilt: Wer einen solchen Vertrag hat, darf daraus nicht ohne weiteres Einzelplatzlizenzen weitergeben.
Wer Download-Software oder Volumenlizenzen übertragen will, sollte zuerst das Kleingedruckte prüfen. Oft untersagt der Nutzungsvertrag den Weiterverkauf. Auch Käufer können sich informieren – beim Gebraucht-Händler, beim Hersteller und im Zweifel beim Rechtsanwalt. Vor allem der Hersteller der Software sollte bestätigen, dass bereits genutzte Lizenzen übertragen werden dürfen.
Problemlos ist Second Hand in der Regel bei Einzelplatz-Software. Liegt das Programm auf einem Originaldatenträger wie CD oder DVD vor, darf es nach der Nutzung weiterverkauft werden. Das ist bei Einzellizenzen die einhellige Meinung der Gerichte. Voraussetzung ist jedoch, dass der bisherige Nutzer die Software von seinem Rechner gelöscht hat.
Weniger klar ist die Rechtslage bei Downloads aus dem Internet. Juristen sind sich uneins, ob diese Lizenzen generell weiterverkauft werden dürfen. Zwei Gerichte haben bereits entschieden, dass Software-Hersteller hier die Übertragung auf Dritte ausschließen können. Für Volumenlizenzen für mehrere Arbeitsplätzen gilt: Wer einen solchen Vertrag hat, darf daraus nicht ohne weiteres Einzelplatzlizenzen weitergeben.
Wer Download-Software oder Volumenlizenzen übertragen will, sollte zuerst das Kleingedruckte prüfen. Oft untersagt der Nutzungsvertrag den Weiterverkauf. Auch Käufer können sich informieren – beim Gebraucht-Händler, beim Hersteller und im Zweifel beim Rechtsanwalt. Vor allem der Hersteller der Software sollte bestätigen, dass bereits genutzte Lizenzen übertragen werden dürfen.