26.07.2004, 00:00 Uhr

Die GPL gilt im Namen des Volkes

Das Landgericht München I hat die Open-Source-Lizenz GPL für rechtskräftig erklärt.
In der Urteilsbegründung zu einer einstweiligen Verfügung vom 19. Mai 2004 gegen den Router-Hersteller Sitecom haben die Richter die GNU General Public Licence GPL für gültig anerkannt. Geklagt hatte das Open-Source-Projekt netfilter/iptables, gegen den Router-Hersteller Sitecom, der zwar die Software in seinen Produkten einsetzt, sich aber nicht an die GPL hält. Indem der Kläger Harald Welte als Mitautor der Software das Programm unter die GPL stelle, habe er damit nicht sein Urheberrecht aufgegeben, so die Begründung. Die GPL betrachten die Richter als allgemeine Geschäftsbedingungen, die zu beachten seien. Das Urteil steht auf der Site der Kanzlei, die das Open-Source-Projekt vertritt, als PDF-Dokument zur Verfügung.



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