04.04.2006, 00:00 Uhr
Patent auf Kontextmenüs
Europäisches Patentamt erteilte Schutz schon 1987.
Es erstaunt immer wieder, welche Patente es im Software-Bereich gibt; wie zum Beispiel das beim Europäischen Patentamt unter der Nummer EP249293 registrierte Patent des Unternehmens Philips: Es beschreibt das sogenannte Pop-Out-Kontextmenü, das beim Klick der rechten Maustaste auf ein Objekt erscheint. Dieses Patent hat die Komapagne nosoftwarepatents-award 2006 nun zum Patent des Monats März; gewählt. Die Kür erfolgte durch Internet-Stimmabgabe. Das Votum von 57 Prozent nominiert es gleichzeitig für die Wahl zum Softwarepatent des Jahres, die im kommenden Herbst stattfinden soll.
Philips und das Europäische Patentamt bestreiten, dass es sich dabei um ein Patent handle. Das Unternehmen argumentiert, dass das Patent sich nicht auf „Software als solche“ beziehe. Am Beispiel dieses Patents wird nach Ansicht der Aktivisten aber das Problem Software-bezogener Patente deutlich, wenn in den Ansprüchen der eingereichten Patentschrift hauptsächlich von einem Standardcomputer und vom damit verbundenen Anzeigegerät – einem Bildschirm – die Rede ist. Einem Software-Entwickler nütze es nichts, wenn er trotz fehlender direkter Hinweise auf eine Software-Funktion mit einer Abmahnung oder mit Lizenzforderungen konfrontiert ist. Problematisch sei auch die Praxis des Europäischen Patentamtes, Software-Patente auf Antrag tausendfach zu erteilen.
Die Kampagne nosoftwarepatents-award 2006 haben die Unternehmen 1&1 Internet und GMX zusammen mit MySQL, Redhat und CAS Software ins Leben gerufen. Anhand konkreter Beispiele soll sie auf die Gefahr aufmerksam machen, die von einer drohenden Legitimierung von Software-Patenten ausgeht. Seit den 80er Jahren hätten die europäische Patentämter tausende von Software-Patenten erteilt und es sei kein Ende der dieser Patentierungspraxis in Sicht. Darin liege aber die Gefahr, die europäische Wirtschaft zu schädigen und Software-Innovationen zu verhindern. Insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen seien bedroht.
Philips und das Europäische Patentamt bestreiten, dass es sich dabei um ein Patent handle. Das Unternehmen argumentiert, dass das Patent sich nicht auf „Software als solche“ beziehe. Am Beispiel dieses Patents wird nach Ansicht der Aktivisten aber das Problem Software-bezogener Patente deutlich, wenn in den Ansprüchen der eingereichten Patentschrift hauptsächlich von einem Standardcomputer und vom damit verbundenen Anzeigegerät – einem Bildschirm – die Rede ist. Einem Software-Entwickler nütze es nichts, wenn er trotz fehlender direkter Hinweise auf eine Software-Funktion mit einer Abmahnung oder mit Lizenzforderungen konfrontiert ist. Problematisch sei auch die Praxis des Europäischen Patentamtes, Software-Patente auf Antrag tausendfach zu erteilen.
Die Kampagne nosoftwarepatents-award 2006 haben die Unternehmen 1&1 Internet und GMX zusammen mit MySQL, Redhat und CAS Software ins Leben gerufen. Anhand konkreter Beispiele soll sie auf die Gefahr aufmerksam machen, die von einer drohenden Legitimierung von Software-Patenten ausgeht. Seit den 80er Jahren hätten die europäische Patentämter tausende von Software-Patenten erteilt und es sei kein Ende der dieser Patentierungspraxis in Sicht. Darin liege aber die Gefahr, die europäische Wirtschaft zu schädigen und Software-Innovationen zu verhindern. Insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen seien bedroht.