Bitkom 18.11.2019, 09:59 Uhr

Neue AGB für kleine IT-Unternehmen und Startups

Die aktuellen Muster-AGB des Bitkom können bei der Bitkom Servicegesellschaft gegen eine Schutzgebühr bestellt werden.
(Quelle: bitkom-consult.de)
Der Digitalverband Bitkom hat seine Empfehlungen für Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) in der Digitalbranche aktualisiert und an neue gesetzliche Vorgaben angepasst. Hintergrund ist das Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen (GeschGehG), das seit April dieses Jahres gilt. Die Gesetzesänderungen sind nun auch in den Muster-AGB für die Bitkom-Branche umgesetzt. Die aktuellen AGB können ab sofort bei der Bitkom Servicegesellschaft gegen eine Schutzgebühr bestellt werden unter www.bitkom-consult.de/service/muster-agb.
„Gegenüber der bisherigen Rechtslage haben sich sowohl Umfang als auch Voraussetzungen für den Schutz von Geschäftsgeheimnissen geändert. Danach sind Informationen als Geschäftsgeheimnisse nur geschützt, wenn das Unternehmen angemessene Maßnahmen zur Geheimhaltung dieser Informationen getroffen hat“, sagt Anja Olsok, Geschäftsführerin der Bitkom Servicegesellschaft. Auf diese Weise hat es ein Unternehmen weitgehend selbst in der Hand, welche Informationen als Geschäftsgeheimnis dem gesetzlichen Schutz unterfallen sollen. Allerdings muss das Unternehmen dafür auch aktiv werden. Es muss Geheimhaltungsmaßnahmen ergreifen, die dem Wert der geschützten Information und deren Bedeutung für das Unternehmen angemessen sind. Der Wille zur Geheimhaltung von Informationen muss durch Geheimhaltungsmaßnahmen dokumentiert werden und damit nach außen erkennbar sein. Olsok: „Hierfür kommen sowohl physische Zugangsbeschränkungen als auch vertragliche Sicherungsmechanismen in Betracht.“
Zur praktischen Umsetzung sollten zunächst die geheimhaltungsbedürftigen Informationen im Unternehmen identifiziert sowie nach Schutzbedarf und Offenbarungsrisiko klassifiziert werden. Der getroffenen Klassifizierung können dann vertragliche Maßnahmen (zum Beispiel Geheimhaltungsvereinbarungen), organisatorische Maßnahmen (zum Beispiel Benutzerregelungen) und/oder technische Maßnahmen (zum Beispiel Passwortschutz, Verschlüsselung) zugeordnet werden. Dabei sollte auch berücksichtigt werden, inwieweit die Informationen für Geschäftsbeziehungen mit Kunden verfügbar sein müssen. Zudem sollten schützenswerte Informationen als vertraulich gekennzeichnet werden.
Eine mit der neuen Rechtslage in Einklang stehende Geheimhaltungsklausel hat Bitkom in die aktuelle Version seiner Branchen-AGB aufgenommen. Die Klausel verpflichtet Vertragspartner zur Vertraulichkeit, denen im Rahmen einer Geschäftsbeziehung Geschäftsgeheimnisse bekannt werden.
Die Branchen-AGB des Bitkom sind modular aufgebaut. Die Allgemeinen Vertragsbedingungen mit übergreifenden Regelungen für alle Vertragstypen, beispielsweise zu Haftung und Leistungsstörungen, bilden die Grundlage. „In dieses Grundmodul wurden auch die Aktualisierungen für den effektiven Geschäftsgeheimnisschutz aufgenommen“, erläutert Olsok. Ergänzt werden diese Grundlagen durch neun Leistungsmodule, die besondere Regelungen für spezifische Geschäftsmodelle und Vertragstypen enthalten. Begleitende Hinweise führen in die Verwendung der AGB-Module ein und geben erste Erläuterungen zum Hintergrund einzelner Klauseln. Das umfasst auch Musterformulare, die bei der Vertragsdurchführung eingesetzt werden können.
Bei den unverbindlichen AGB-Empfehlungen des Bitkom handelt es sich um vorformulierte Vertragsbestandteile, die typische Fragen in IT-Verträgen zwischen Unternehmen (B2B) regeln. Für Verträge mit Endverbrauchern sind sie dagegen nicht anwendbar. Mit dem seit 2005 angebotenen Service unterstützt Bitkom insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Startups bei der Vertragsgestaltung. Olsok: „Gerade junge und kleine Unternehmen haben oft keine eigene juristische Expertise. Mit den Muster-AGB erhalten sie eine solide rechtssichere Basis für ihr Geschäft.“ Die Unternehmen können die Muster-AGB entweder komplett übernehmen oder als Grundlage für eigene individuelle AGB nutzen.


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