31.03.2010, 00:00 Uhr

Digitalen Nachlass regeln

Auch im digitalen Zeitalter will der Nachlass richtig geregelt sein.
Es heißt, das Netz vergisst nichts. Das hat Konsequenzen, die nicht gerade zu den naheliegenden Gedanken gehören, wenn es um das Thema der digitalen Identität geht: nämlich für den digitalen Nachlass. Der Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien (Bitkom) erinnert daran, dass auch dieses Thema der sorgfältigen Regelung bedarf. Es klingt banal, aber unter den 850.000 Menschen, die jedes Jahr in Deutschland sterben, sind natürlich immer mehr PC- und Internet-Nutzer. Aber was passiert dann mit den digitalen Daten? Diese sind genauso zu berücksichtigen wie Schriftstücke aus Papier - und da kann sich auch die eine oder andere Überraschung verbergen. Klingt ebenso banal - aber wer denkt daran?

Erben haben legal Zugriff auf den PC und Speichermedien des Verstorbenen und dürfen die dort gespeicherten Daten lesen. Die Entscheidung, was damit passiert, liegt bei den Erben – wenn im Testament nichts anderes geregelt ist. Virtuelle Adressbücher, online gespeicherte E-Mails, Bilder und Profile gehören ebenfalls den Erben und sie haben das Recht, auf Benutzerkonten des Verstorbenen zuzugreifen; auch Rechte an Homepages gehen auf sie über.

Community-Profile werden nicht automatisch gelöscht. Meist können die Erben entscheiden, was damit passiert, und die Anbieter richten sich weitgehend nach ihren Wünschen; je nach Community gibt es verschiedene Möglichkeiten.

Die Entscheidung, ob Erben Einblick nehmen in die digitale Privatsphäre eines Verstorbenen, sollte sehr überlegt sein. Dort können sich wichtige Hinweise für die Erbschaft ebensowie finden wie höchst sensible private Informationen. Um rechtliche Zweifelsfälle zu vermeiden, sollte jeder, der seinen Nachlass oder den Nachlass eines anderen regelt, die Verwendung privater Daten einbeziehen; er kann auch eine Löschung der Daten verfügen.

Am sichersten hinterlässt ein Nutzer seine Passwörter in einem Umschlag beim Notar. Es gibt auch spezialisierte Firmen, die für den Todesfall die wichtigsten Passwörter und Dokumente speichern. Bitkom rät, solche Angebote genauestens zu prüfen. Selbst wenn Anbieter umfangreiche Sicherheitsmaßnahmen haben, sollten Nutzer darüber nachdenken, ob sie derart sensible Daten gesammelt einem Dienstleister überlassen. Man sollte gut begründetes Vertrauen zu einem solchen Dienstleister oder besondere Gründe für diese Art der Vorsorge haben. [jp]



Das könnte Sie auch interessieren