29.07.2008, 00:00 Uhr
OLG München untersagt Vertrieb von gebrauchter Software
Auch der Handel mit gebrauchten Original-Datenträgern sei ohne Zustimmung des Rechteinhabers unzulässig.
Wie Microsoft in einer Pressemitteilung mitteilt, hat das OLG München im Rechtsstreit zwischen Oracle und der Firma usedSoft eine abschließende Entscheidung zum Handel mit gebrauchten Lizenzen getroffen (Az. 6 U 2759/07). In der nun vorliegenden, schriftlichen Urteilsbegründung führt das Gericht aus, dass der Vertrieb mit gebrauchter Software generell einer Zustimmung der jeweiligen Rechteinhaber bedarf.
Der auf Urheberrecht spezialisierte 6. Zivilsenat des Oberlandesgerichts stellt dabei klar, dass dies nicht nur, wie in dem verhandelten Fall, für Software gilt, die ursprünglich per Download in den Verkehr gebracht wurde, sondern auch für den Handel mit gebrauchten Original-Datenträgern.
Der auf Urheberrecht spezialisierte 6. Zivilsenat des Oberlandesgerichts stellt dabei klar, dass dies nicht nur, wie in dem verhandelten Fall, für Software gilt, die ursprünglich per Download in den Verkehr gebracht wurde, sondern auch für den Handel mit gebrauchten Original-Datenträgern.