Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz (TTDSG)
10.03.2021, 10:10 Uhr
Neue Regelungen
Das Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz (TTDSG) schafft neue Regelungen für den Online-Datenschutz.
Mit dem Gesetz über den Datenschutz und den Schutz der Privatsphäre in der Telekommunikation und bei Telemedien (TTDSG) sollen die bisher im Telekommunikationsgesetz (TKG) enthaltenen Bestimmungen zum Schutz des Fernmeldegeheimnisses und des Datenschutzes sowie die im Telemediengesetz (TMG) enthaltenen Bestimmungen in einem neuen, einheitlichen Gesetz zusammengeführt werden. Dabei werden die neuen Regelungen insbesondere an die EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) angepasst. Zeitgleich soll es eine Reform des TKG geben.
Zu den neuen Regelungen gehören insbesondere auch die Vorschriften zur Bestandsdatenauskunft. Bestandsdaten sind alle Daten, die von Telemedienanbietern nach Maßgabe der DSGVO zu Vertragszwecken erhoben und dauerhaft gespeichert werden dürfen. Noch ist das TTDSG allerdings nicht in Kraft. Das Bundeskabinett hat den Gesetzentwurf (TTDSG-E) am 10. Februar 2021 beschlossen. In diesem Entwurf sind neben dem eigentlichen TTDSG auch noch Änderungen u.a. der Strafprozessordnung (StPO) oder des TMG vorgesehen.
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