Softwarepatente
13.08.2018, 00:00 Uhr
Computerimplementierte Erfindungen
Möglichkeiten und Grenzen der Patentierung von Software.
Die patentrechtliche Beurteilung von mittels Software realisierten Funktionen hat in der Praxis erhebliche Probleme bereitet. Dieser Artikel will versuchen, dies anhand der historischen Entwicklung aufzuzeigen und den aktuellen Stand der Prüfung von Softwarepatenten zu erläutern.
Dieser Artikel könnte sehr kurz ausfallen, denn grundsätzlich ist die Patentierung von Software als solcher per Gesetz ausgeschlossen. Dieser Ausschluss ist sowohl im deutschen Patentgesetz (§1 PatG) als auch im Europäischen Patentübereinkommen (Art. 52 EPÜ) verankert, das die Rechtsgrundlage zur Erteilung europäischer Patente bildet. Jedoch sind Computersteuerungen und damit die entsprechende Software heutzutage allgegenwärtig in allen Bereichen der Technik. Würde man den Ausschluss von Software beziehungsweise Computerprogrammen für die Datenverarbeitung als solche so weit auslegen, dass jede Erfindung, bei der Software eingesetzt wird, nicht patentfähig sei, dann hätte dies zur Folge, dass ein Großteil der technischen Entwicklungen nicht patentiert werden könnten.
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