Quelle: 80243696
Das neue ElektroG 2022 03.12.2021, 10:28 Uhr

Erweiterte Rücknahmepflichten

Ab 2022 tritt eine neue Fassung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes in Kraft.
Die Neuerungen basieren auf der EU-Abfallrichtlinie sowie auf dem Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG). Das ElektroG regelt die Inbetriebnahme von neuen Elektro- und Elektronikgeräten sowie die Rücknahme und Entsorgung von Altgeräten. Nach Maßgabe von § 17 ElektroG n.F. sind Vertreiber von Elektro- bzw. Elektronikgeräten – also Unternehmen, die solche Geräte anbieten oder auf dem Markt bereitstellen – mit einer für diese Waren vorgesehenen Verkaufsfläche von mindestens 400 Quadratmetern verpflichtet,
 
Wer also zum Beispiel Kühlschränke verkauft, der muss im Zweifel den alten Kühlschrank vom Kunden kostenlos entgegennehmen, selbst wenn dieser ihn zuvor nicht beim Händler gekauft hat. Und zusätzlich ist jeder von dieser Vorschrift erfasste Verkäufer dazu verpflichtet, unabhängig von etwaigen Käufen des Kunden dessen Elektrokleingeräte zurückzunehmen, ebenfalls kostenlos.

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