Änderung des Widerrufrechts für Verbraucher
25.03.2022, 10:05 Uhr
Anpassung an den Markt
Auch im Bereich Widerrufsrecht gibt es ab Ende Mai zahlreiche Neuerungen.
Nachdem in der letzten Ausgabe die Anpassungen der Preisangabenverordnung (PAngV) dargestellt wurden, ist nun das Thema Widerrufsrecht an der Reihe. Denn auch in diesem Bereich gibt es ab Ende Mai dieses Jahres Neuerungen zu vermelden. Durch die so genannte New Deal for Consumers-Initiative der Europäischen Union soll das Verbraucherschutzrecht erneut in allen EU-Mitgliedsstaaten an die Entwicklungen des modernen Marktes angepasst werden. Da grundsätzlich jeder Privatperson ein Widerrufsrecht zusteht, wenn sie Waren oder Dienstleistungen im so genannten Fernabsatzhandel erwirbt (also etwa bei einer Bestellung per Telefon, Brief, E-Mail oder im Webshop), ist diese Thematik zugleich auch für jeden Online-Händler interessant.
Grundsätze des Widerrufsrechts
Grundsätzlich muss über das Widerrufsrecht von Unternehmern (also nicht von Privatpersonen), gegenüber Verbrauchern (also nicht gegenüber anderen Unternehmern), vor Vertragsschluss oder spätestens unmittelbar nach Vertragsschluss, klar formuliert und deutlich gestaltet informiert werden. Diesbezüglich existieren formale Kriterien, die im Rahmen der Widerrufsbelehrung eingehalten werden müssen:
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