Agilität und Arbeitsrecht
19.07.2021, 00:00 Uhr
Agile Softwareentwicklung als Compliance-Risiko
Welche arbeitsrechtlichen Fallstricke bei agilem Vorgehen lauern und wie man sie umgeht.
Egal ob Scrum, Kanban oder Crystal – kaum noch eine Software wird heutzutage klassisch entlang der Wasserfall-Methodik entwickelt. Vielmehr entwickeln Auftraggeber und IT-Dienstleister iterativ die Software nach den Bedürfnissen der Stakeholder. Diese Art der Zusammenarbeit – basierend auf dem Agilen Manifest [1] – hat die Softwareentwicklung grundlegend geprägt.
Allerdings birgt diese Art der Zusammenarbeit aus (arbeits-)rechtlicher Sicht einige Risiken. Spätestens mit der Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) im April 2017 wurden die Sanktionen für den Fall einer falschen rechtlichen Einordnung (Stichwort „Scheinselbstständigkeit“ oder „Scheindienst-/Scheinwerkvertrag“) erheblich verschärft. So drohen dem Auftraggeber bei Nichteinhaltung der „Spielregeln“, also dem Fall, dass Arbeitsverhältnisse mit den Mitarbeitern des IT-Dienstleisters oder Freelancern fingiert werden, die Nachzahlung von Sozialversicherungsbeiträgen sowie Bußgelder und (bei Vorsatz) sogar strafrechtliche Konsequenzen.
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